Asylpaket 2 – Verschärfte Flüchtlingsgesetze vom Kabinett beschlossen

Nach langer Zeit wurde nun das Asylpaket 2 von der großen Koalition (CDU/CSU, SPD) beschlossen. Alles darüber erfahrt ihr hier.

Nach wochenlangen Debatten, ob eine Verschärfung der Flüchtlingsgesetze von Nöten ist, hat das Kabinett sich mehrstimmig dafür ausgesprochen. Kernpunkt der Argumentation ist die Einrichtung spezieller Aufnahmestellen, welche den Prozess der Asylanträge im Schnelldurchlauf abschließen sollen. Diese Investition soll ein schnelleres Verfahren ermöglichen, ob nun Abschiebung, Familiennachzug oder der Antrag auf Asylrecht. Um euch einen einfacheren Überblick über das Asylpaket 2 zu bieten, haben wir diese im folgenden Abschnitt aufgelistet.

Das Wichtigste vom Asylpaket 2:

1) Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz dürfen ihre Familie nicht nach Deutschland holen, erst zwei Jahre später soll der Nachzug erlaubt werden. Das ist einer der  Punkte, die Bundeskanzlerin Angela Merkel, Vizekanzler Sigmar Gabriel und CSU-Chef Horst Seehofer schon im November beschlossen hatten. Es geht hier um jene Hilfesuchenden, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl  berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen, aber dennoch nicht heimgeschickt werden, weil ihnen dort zum Beispiel Folter oder Todesstrafe drohen.

Eine Ausnahme dazu sind Flüchtlinge, welche sich noch in Auffanglagern in der Türkei, im Libanon oder in Jordanien befinden – diese Camps bestehen hauptsächlich aus Syrern. Durch spezielle Kontingente, welche noch auf EU-Ebene diskutiert werden müssen, sollen diese bevorzugt nach Europa geholt werden.
Union und SPD wollen außerdem Marokko, Algerien und Tunesien als weitere „sichere Herkunftsstaaten“ einstufen, um Asylbewerber von dort schneller wieder in ihre Heimat zurückzuschicken.

2) Die Zahl der Asylbewerber aus Marokko und Algerien war Ende des vergangenen Jahres deutlich gestiegen, die Zahlen aus Tunesien allerdings kaum. Flüchtlinge aus „sicheren Herkunftsländern“ sollen zukünftig in den bereits erwähnten speziellen Aufnahmestellen untergebracht werden,  damit von dort aus ihre Asylanträge schneller bearbeitet werden können.

Die Einreisenden, welche in diesen Zentren unterkommen erhalten das Verbot, das ihnen zugewiesene Lager zu verlassen. Wird diese Regel missachtet, droht den Flüchtlingen eine Stilllegung ihres Asylverfahrens und die eventuell direkte Ausweisung.

3) Als letzten Punkt einigte sich das Kabinett auf eine sogenannte „Integrationssteuer“. Diese soll in Höhe von 10 Euro pro Monat von den Asylbewerbern gezahlt werden, um eine einfachere Integration durch Hilfestellung des Staates möglich zu machen.

Jetzt wisst ihr vieles über das Asylpaket 2. Was haltet ihr davon? Teilt uns eure Meinung über die Kommentare mit.

Quelle: Deutscher Bundestag

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