Wenn das Studium finanziert werden muss – Studienfinanzierung
Die Anforderungen eines modernen Studiums machen es für den Studierenden in der Regel unmöglich, einer geregelten Tätigkeit nachzugehen, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. In solch einem Fall muss eine Studienfinanzierung her.
BAföG beantragen
Um solchen materiellen Engpässen zu begegnen, hat der Gesetzgeber das BAföG und den öffentlich-rechtlichen Studienkredit ins Leben gerufen. Bei den Zahlungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz handelt es sich um ein Teildarlehen. Dabei erhält der Student 50 Prozent als nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Studium, während die andere Hälfte des Geldes ein zinsloser Kredit für Studenten ist. Der Höchstbetrag für den rückzahlbaren Kredit liegt bei 10.000 Euro.
Öffentlich-rechtliche Kreditanstalt für Wiederaufbau
Es gibt jedoch einige Gründe, weshalb ein Student keinen Anspruch auf BAföG hat. In solch einem Fall kann sich der Studierende an die öffentlich-rechtliche Kreditanstalt für Wiederaufbau wenden. Hierbei handelt es sich um ein Darlehen, das vollständig zurückgezahlt werden muss und auf das außerdem Zinsen anfallen. Doch es gibt auch Gründe, die für das KwF-Angebot sprechen. Die Darlehen werden nämlich gewährt, ohne dass die finanziellen Verhältnisse des Kreditnehmers und seiner Eltern geprüft werden. Außerdem liegen die Zinssätze auf einem Niveau, das als konkurrenzlos niedrig bezeichnet werden muss.
Studentenkredit von einer Privatbank
Sollten diese beiden Möglichkeiten nicht ausreichen, hat der Student die Möglichkeit bei einer Privatbank nach einem Darlehen zu fragen. In diesem Fall hängt die Gewährung des Darlehens von den bankinternen Richtlinien für die Kreditvergabe ab. Dabei ist es jedoch von Vorteil, wenn Eltern oder Verwandte für die geliehene Summe bürgen. Dann muss der Studierende nicht nur den Kredit beantragen, sondern darüber hinaus auch noch die Unterlagen für die Bürgschaft beibringen.
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(Dieser Beitrag wurde von der Kreditzentrale zur Verfügung gestellt.)