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Cannabis auf Rezept: Gesetzesänderung macht es möglich

Cannabis auf Rezept, genau das soll eine kürzlich beschlossene Gesetzesänderung ab März 2017 zulassen.

Am 19.01.2017 hat der Bundestag Cannabis auf Rezept einstimmig freigegeben, somit können Patienten zukünftig damit rechnen, dass ihre Therapie von der Krankenkasse bezahlt wird. Ebenfalls erleichtert es Ärzten ihren Patienten Cannabis zu verschreiben, da hierfür keine Ausnahmeregelung mehr nötig sein wird.

Für wen ist die Gesetzesänderung relevant?

Für den „Hobby-Konsumenten“ ist die Gesetzesänderung eher irrelevant, da Cannabis als Droge weiterhin illegal bleibt. Auch wird Cannabis nicht einfach so für jede Krankheit verschreiben, es gibt hierbei ganz bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen um Zugriff auf ein solches Rezept zu bekommen. In erster Linie ist das Medikament für Menschen mit einer „schwerwiegenden Erkrankung“ gedacht, also Patienten, die es wirklich brauchen, beziehungsweise denen es wirklich hilft negative Symptome zu lindern. Cannabis wird zum Beispiel gegen die Nebenwirkungen der Chemotherapie bei Krebspatienten oder im Rahmen einer Schmerztherapie bei chronisch kranken Patienten eingesetzt, Multiple Sklerose und ähnliche.

Start einer Langzeitstudie:

Parallel zu der im März inkrafttrettenden Gesetzesänderung soll eine Begleitstudie beginnen, welche etwaige Langzeitfolgen des Konsums, sowie auch ein besseres Verständnis der Wirkkraft der Therapie aufzeichnen soll. Ob die Teilnahme an der Studie für Patienten verpflichtend sein soll ist zurzeit noch umstritten.

Wird der Eigenanbau erleichtert?

Obwohl es 2016 bereits eine Ausnahmegenehmigung zum Eigenanbau gab, soll dieser den Patienten weiterhin vorenthalten bleiben. Dies wird damit begründet, dass der Patient die Qualität des Medikaments nicht einschätzen und kontrollieren könne. Stattdessen soll eine Cannabis-Agentur ins Leben gerufen werden, welche ebenfalls für den Anbau und die Herstellung von Extrakten verantwortlich sein wird. Bis der Anbau also innerhalb Deutschlands soweit ist, bleiben Patienten auf importierte Produkte aus dem Ausland angewiesen. Da es allerdings auch schon früher bei einer verhältnismäßig geringen Patientenzahl Lieferengpässe gab, halten Kritiker es für sehr wahrscheinlich, dass viele Patienten kurz nach der Freigabe im März vorübergehend ohne Medikamente dastehen werden.

 

Die komplette Aussprache über Cannabis als Arzneimittel vom 19.01.2017 könnt ihr euch hier angucken.

Über Jon Kamp

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