Wie funktioniert die Altersvorsorge? – Die Gesetzliche Rente

Wie funktioniert eigentlich die Gesetzliche Rente und wie effektiv ist sie? All dies erfährst du in diesem Artikel.

Die deutsche Altersvorsorge

Allgemein kann man die standardmäßige deutsche Altersvorsorge mit dem Dreisäulenmodell beschreiben. Die drei Säulen repräsentieren dabei die Stützen deiner Rente und finanzieren dein Einkommen im Rentenalter. Hier unterscheidet man nun zwischen der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Betrieblichen Altersvorsorge und der Privaten Altersvorsorge. Die private Altersvorsorge besteht zum Beispiel aus der staatlich geförderten Riester- und  Rürup-Rente oder aus den staatlich nicht geförderten Selbstfinanzierungen wie den ETF Fonds und den Immobilien. Die Gesetzliche Rente wird durch das Umlageverfahren finanziert. Dieses funktioniert so: Wer die Gesetzliche Rente im Rentenalter in Anspruch nimmt, muss einen Teil seines Gehalts während seiner Arbeitszeit für die jetzigen Rentner aufbringen. Umgekehrt wird man dann auch im Rentenalter von den Arbeitern finanziert.

Wer kann die Gesetzliche Rente nicht beziehen?

  • Beamte
  • Personen, welche weniger als 5 Jahre in die Gesetzliche Rente eingezahlt haben
  • Richter, Soldaten, Minijobber
  • Personen, welche in ein eigenes Versorgungsnetzwerk einzahlen (z.B. Ärzte und Anwälte)
  • Hartz-IV Bezieher

Wie berechnet sich die Gesetzliche Rente?

Die Gesetzliche Rente berechnet sich ganz einfach aus der Rentenformel, welche aus der folgenden Gleichung besteht: Rente (monatlich) = EP x ZF x RF x aR. Was bedeuten nun all diese Abkürzungen?  Zunächst kann man diese in zwei Kategorien unterteilen: die individuellen Faktoren und die allgemeinen Faktoren. Zu den individuellen Faktoren gehören die Entgeldpunkte (EP) und der Zugangsfaktor (ZF) und zu den allgemeinen Faktoren der Rentenartfaktor (RF) und der aktuelle Rentenwert (aR). Diese besitzen, wie man sich denken kann, alle einen eigenen Wert, der entweder feststeht oder von sich selbst aus errechnet wird. Die Entgeldpunkte berechnen sich durch das Dividieren von dem persönlichen Jahreseinkommen durch das allgemeine Jahreseinkommen eines Deutschen des Kalenderjahres. Dies geschieht dann jedes Jahr. Der Zugangsfaktor wird bestimmt durch den Zeitpunkt, zu dem man in Rente geht. Geht man zum Beispiel drei Jahre früher in die Rente als eigentlich vorgesehen, so sinkt der Wert auf 0,892 und somit unter 1 und wirkt sich damit negativ auf das monatliche Einkommen aus. Bezieht man allerdings erst vier Jahre später die Rente, so liegt der Wert, mit dem man multipliziert, bei 1,240 und wirkt sich positiv auf das monatliche Einkommen aus. Der Rentenartfaktor ist ein feststehender Wert, welcher durch den Grund des Renteneingangs festgelegt wird. Normalerweise liegt dieser bei 1, wenn man standardmäßig in die Rente geht. Muss man allerdings schon aufgrund von z.B. einer Berufsunfähigkeit früher die Rente beziehen, so sinkt der Wert auf 0,6667. Zuletzt der aktuelle Rentenwert: Dieser ändert sich jedes Jahr am 1. Juli und wird durch die allgemeine Bruttolohnentwicklung angepasst.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung

Martin ist 67 Jahre alt und ist mit 60 Jahren in Rente gegangen. Er arbeitet seitdem er 20 Jahre alt ist bei Firma XY und erhielt im Jahr ca. 30.000€. Die Entgeldpunkte sind also 30.000€ geteilt durch 32.643€ (Durchschnittseinkommen) multipliziert mit 40. Das ergibt 36,76 Entgeldpunkte. Da er allerdings 5 Jahre früher in Rente gegangen ist, wirkt sich dies mit dem Faktor von 0,820 negativ aus. Dem zugrunde liegt seine Berufsunfähigkeit, was auch noch den schlechten Multiplikator 0,6667 mit sich bringt. Zusätzlich liegt der aktuelle Rentenwert bei ca. 30,45€. Multipliziert man also 36,76 x 0,820 x 0,6667 x 30,45€ , so erhält Martin 611,94€ monatlich bzw. 7343,25€ jährlich. Das war es allerdings noch nicht, denn es gibt noch die Rentensteuer.

Die Rentensteuer

Für Rentner gilt im Moment ein besonderer Steuersatz, welcher durch das individuelle Einkommen errechnet wird. Grundsätzlich gilt für 2017: Ab 8820€ (Alleinstehende) und ab 17.640€ (Verheiratete) wird ein Teil der Rente steuerpflichtig. Der Prozentanteil, den man versteuern muss, kommt von dem Jahr, in dem man in die Rente eingetreten ist. Personen, welche im Jahr 2005 in die Rente eingetreten sind, haben einen steuerpflichtigen Anteil von 50%, während diejenigen die in 2017 in die Rente gehen einen von 74% haben. Bislang stieg er jedes Jahr um 2% und wer im Jahr 2040 in Rente geht, hat einen steuerpflichtigen Anteil von 100%. Der Betrag, der nicht versteuert werden muss, wird Rentenfreibetrag genannt. 2017 sind das immerhin 26%, welche man ohne lästige Steuererklärung in die Hand gedrückt bekommt. Diese Rentensteuer gilt übrigens für alle Einnahmen, auch die von den beiden anderen Säulen. Sobald man 8820€ überschreitet, muss man einen Teil versteuern. Der Steuersatz liegt je nach Höhe bei 1-45%, wobei 45% erst ab 250.731€ im Jahr versteuert werden müssen. Zusätzlich muss man immer noch Kirchensteuer (8-9%) und Solidaritätssteuer (5,5%) zahlen. Es sind die folgenden Steuervorteile absetzbar:

  • Sonderausgaben (z.B. Kranken- und Pflegeversicherung)
  • Außergewöhnliche Belastungen (z.B. Arzt- und Medikamentenrechnungen)
  • Werbungskosten (z.B. Kosten für einen Versicherungsberater)
  • Behinderten-Pauschbetrag (Abdeckung der Kosten, welche regelmäßig durch die Behinderung zustande kommen)
  • Altersentlastungsbetrag (Rentner über 64 können ihr zu versteuerndes Einkommen um max. 1.900€ jährlich senken)
Beispiel zur Rentensteuer

Martin, 67 ist nun also 2010 in Rente gegangen und erhält 7343,25€ jährlich. Seine Frau ist bereits verstorben. Theoretisch hat er einen steuerpflichtigen Anteil von 60%, also sind 4405,95€ steuerpflichtig und 2937,30€ steuerfrei, allerdings überschreitet er nicht den Grundfreibetrag von 8820€, wodurch er gar nichts davon versteuern muss. Würde er allerdings nur noch diese 1477,25€ jährlich mehr bekommen, so wären 60% von den 8821€ steuerpflichtig, also 5292,6€, und er müsste womöglich 1% von den 5292,6€ versteuern.

Fazit

Dadurch, dass Deutschland unter dem demografischen Wandel leidet, ist es fraglich, ob sich das Umlageverfahren sich in späteren Jahren noch rentieren wird. Möglicherweise muss man auf andere Verfahren umsteigen oder welche erfinden. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Gesetzliche Rente definitiv nicht als alleinstehende Säule die Rente finanzieren kann. Dafür ist sie aber auch nicht da, denn sie soll lediglich den Grundbaustein der Rente legen. Die richtige Finanzierung erfolgt erst durch die Betriebliche und Private Altersvorsorge und ist ein Muss für jede Person.

Über Stefan Gunawan

Stefan ist 23 Jahre alt und ein Redakteur bei E4SY: Er studiert im Moment Medizin. Seine Freizeit verbringt er gerne mit Bouldern, Klavier/Gitarre spielen und Gaming.

Auch ansehen

Spieleplattform Steam akzeptiert ab sofort Bitcoins als Währung. Bitcoin-Halving halbiert Belohnung für Bitcoin-Miner

Wirkt sich Bitcoin auf Ihre Steuern aus?

Im Jahr 2017 erlebte Bitcoin einen kurzen Anstieg, bevor er Schwankungen überwand, insbesondere während der …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert