Wie funktioniert die Altersvorsorge? – Betriebliche Altersvorsorge

In diesem Artikel erfährst du, wie die betriebliche Altersvorsorge funktioniert und was es für Durchführungswege gibt sowie einige Vor- und Nachteile.

Wie funktioniert das Ganze?

Ganz einfach gehalten: Du arbeitest für deinen Arbeitgeber und er zahlt dir dein Bruttogehalt. Von dem Bruttogehalt wird ein bestimmter Beitrag für die betriebliche Altersvorsorge verwendet. Man spricht dann von Entgeldumwandlung. An diesem Betrag kann er sich auch beteiligen oder gar komplett selbst zahlen. Die Organisation und Durchführung von Formalitäten, wie zum Beispiel das Suchen eines Anbieters liegt beim Arbeitgeber, man selbst kann sich also entspannt zurücklehnen. Meistens soll das den Arbeitnehmer an den Betrieb binden. Früher war die betriebliche Altersvorsorge eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, aber heute hat jeder einen Anspruch darauf, sich diese zumindest selbst zu finanzieren. Dabei gibt es nun 5 DurchführungswegeWelche davon gegangen wird, entscheidet meist der Arbeitgeber.

Direktversicherung

Die Direktversicherung kommt dem, was ich oben erklärt habe am nächsten. Hierbei schließt der Arbeitgeber die Rentenversicherung ab und finanziert dem Arbeitnehmer womöglich die komplette Rente. Dafür ist eine Vorsorgezusage von 5 Jahren nötig und man kann auch die Leistungen erst ab 62 Jahren beziehen. Beteiligt man sich an dem Betrag oder zahlt ihn sogar komplett selbst, so kann man dies bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (2016: 2976€) steuer- und sozialabgabenfrei + 1800€ steuerfrei aber sozialabgabenpflichtig tun. Bei Insolvenz des Arbeitgebers ist der Betrag trotzdem sicher, da dieser nicht verpfändet werden darf. Auch bei einem Jobwechsel ist der eingezahlte Beitrag sicher und der zukünftige Arbeitgeber könnte unter Einverständnis den Vertrag fortführen.

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine selbständige Einrichtung, wie zum Beispiel ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie wird hierbei von einem oder mehreren Unternehmen gegründet und in z.B. eine Rentenversicherung angelegt. Der mögliche Eigenbeitrag liegt hierbei bei 4% der Beitragsbemessungsgrenze, allerdings ohne die 1800€ Zusatz. Die Selbständigkeit und Unabhängigkeit hat eine Kontrolle namens Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Folge. Diese stellt sicher, dass die Pensionskassen zahlungsfähig sind und garantiert die Leistungen der Pensionskasse. Ein weiterer Vorteil der Unabhängigkeit ist, dass diese bei Insolvenzfall des Arbeitgebers immer noch die Versorgungsleistung erbringen können. Gehen jedoch beide pleite, so gibt es leider kein Geld mehr für den Arbeitnehmer. Haken an der Sache ist noch, dass die Pensionskasse in die Pensionspläne eingreifen kann. Das bedeutet, dass sie den Beitrag der Arbeitgeber erhöhen könnten, ohne die Leistung zu verbessern oder Ähnliches.

Pensionsfonds

Der Chef oder man selbst investiert in Pensionsfonds. Diese sind dabei wie die Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Hierbei gibt es einen klaren Vorteil und auch Nachteil. Der Vorteil ist, dass man eventuell eine höhere Rendite erhält, wenn man alt ist. Der Nachteil ist, dass es auch ein  höheres Risiko gibt, weniger zu bekommen. Über die Zahlungsfähigkeit muss man sich allerdings keine Gedanken machen, denn nicht nur die BaFin hat sein Auge drauf, sondern der Weg ist auch sicherungspflichtig. Um dies zu erläutern: Was passiert wenn die Pensionsfonds insolvent gehen? Dann haftet der Arbeitgeber. Aber was, wenn beide insolvent sind? Dann springt der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ein und und übernehmen die Leistungen für die Arbeitnehmer. Finanziert wird dieser Verein von den Arbeitgebern, welche diese drei letzten Durchführungswege in Anspruch nehmen. Der Betrag den sie einzahlen, wird jährlich neu festgelegt und beträgt die Schadenssumme vom letzten Jahr.

Direktzusage

Die Direktzusage wird öfters von größeren Unternehmen weteilt, denn hier bei verpflichtet sich der Arbeitgeber dazu, eine Betriebsrente aus dem eigenen Betriebsvermögen zu zahlen.  Auch hier ist die PSVaG die Sicherung im Falle der Insolvenz. Achtung: Bei einem Jobwechsel besteht kein Anspruch mehr auf die alte finanzierte Betriebsrente. Es kann sein, dass man das angesparte Kapital auf einen Schlag ausgezahlt bekommt und darauf Lohnsteuer zahlen muss.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist wieder eine Versorgungseinrichtung von einem oder mehrerer Unternehmen. Zweck ist die Finanzierung und Erfüllung der Versorgungszusage des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern. Das Geld wird dabei möglichst gewinnbringend angelegt, um später die Betriebsrenten zu bezahlen. Hierbei bekommen die Arbeitnehmer, anders als bei den anderen Durchführungswegen, keine Leistungen von der Kasse an sich, sondern nur vom Arbeitgeber. Wenn also die Unterstützungskasse nicht genug aufbringen kann, muss der Arbeitgeber selbst noch etwas drauflegen, um die Höhe der Leistung zu garantieren.

Fazit

Wichtig im Kopf zu behalten ist, dass die betriebliche Altersvorsorge, wenn man die Entgeldumwandlung anwedet, die gesetzliche Rente dabei senkt, da man bei der Einzahlung Steuervorteile erhält und meist keine Sozialabgaben leistet. Zudem ist es so, dass wenn man das Geld im Rentenalter ausgezahlt bekommt, dies nachgelagert versteuert werden muss. Das heißt, dass vorige Steuervorteile im Nachhinein beim Auszahlen der Rente wieder mithilfe des persönlichen Steuersatzes im Rentenalter versteuert werden müssen und zusätzlich  noch Sozialabgaben, wie die Krankenversicherung, geleistet werden müssen.

Über Stefan Gunawan

Stefan ist 23 Jahre alt und ein Redakteur bei E4SY: Er studiert im Moment Medizin. Seine Freizeit verbringt er gerne mit Bouldern, Klavier/Gitarre spielen und Gaming.

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