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Steuern sparen für Anfänger: Mit diesen Tipps bleibt mehr im eigenen Portmonnaie

Für viele Menschen ist das Thema Steuern ein Ärgernis. In den meisten Fällen ist die Höhe der Steuern der Grund für die Unzufriedenheit. Dabei können Steuern auch ein Grund zur Freude sein, nämlich dann, wenn man Geld zurückerstattet bekommt. Und mit den folgenden Steuertipps ist das leichter als man denkt.

Die Entfernungspauschale gilt nicht nur für KFZ-Besitzer

Die Entfernungspauschale ist bei den meisten Steuerpflichtigen wohl der Posten, über den sich die höchsten Steuer zurückholen lassen. Immerhin 30 Cent gibt es für jeden gefahrenen Kilometer zur Arbeitsstelle zurück. Was sich im ersten Moment nach wenig anhört, kann im Lauf eines Jahres zu einer stattlichen Summe werden.

Dass die Entfernungspauschale nur für Auto, Motorrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln gilt, ist ein weitverbreiteter Irrtum. Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer die Entfernungspauschale geltend machen. Ob man den Weg zur Arbeit als Mitglied einer Fahrgemeinschaft, mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegt, ist dem Finanzamt egal.

Wenn Wäsche waschen Steuern spart

Tatsächlich kann auch das Waschen von Wäsche Steuern sparen. Dazu muss allerdings eine Bedingung erfüllt sein. Die Kleidung muss eindeutig als Arbeitskleidung erkennbar sein. Kleidung, die auch im Privatleben getragen werden kann, lässt sich nicht steuerlich absetzen. Darunter fällt zum Beispiel jegliche Bürokleidung, außer sie besitzt ein Firmenlogo. Dafür muss man die Wäsche allerdings wiegen, denn die Angaben müssen in Kilogramm angegeben werden.

Wie viel sich für Wäsche absetzen lässt ist sehr unterschiedlich. Zum einem spielt die Art der Wäschestücke eine Rolle und zum anderen, die Größe des Haushalts. Als dritter Punkt spielt die Waschtemperatur eine Rolle. So kann für Buntwäsche in einem 2-Personenhaushalt bei 60 Grad immerhin 40 Cent je Kilogramm abgesetzt werden. Für Feinwäsche sind es 60 Cent und Kochwäsche liegt mit 50 Cent dazwischen.

Aber nicht nur das Waschen selber lässt sich steuerlich absetzen auch das Trocknen mit einem Trockner kann in der Steuererklärung angegeben werden. Auch hier wird immer je Kilogramm berechnet. So lassen sich in einem zwei 2-Personen-Haushalt für einen Kondensationstrockner 0,34 Cent absetzen. Bei einem Ablufttrockner sind es 26 Cent je Kilogramm. Und sogar das Bügeln lässt sich mit 0,07 EUR für einen Singlehaushalt und 0,05 für mehrköpfige Haushalte absetzen.

Wem das alles zu viel Aufwand ist, kann auch eine Pauschale von 110 Euro im Jahr angeben. Dieser Betrag wird in der Regel ohne Nachweise akzeptiert.

Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei?

Die grundsätzliche Antwort lautet ja, denn genau wie Lottogewinne sind Sportwetten in Deutschland steuerfrei. Der Hintergrund für diese Regelung ist, dass man sonst auch Verluste steuerlich geltend machen könnte. Ausnahmen gibt es für Spieler, bei denen man eine „Berufsmäßigkeit“ unterstellen könnte. Es kann in wenigen Fällen auch passieren, dass der Wettanbieter die Steuer vom Einsatz oder Gewinn abzieht. Genauere Informationen zu Steuern auf Wettgewinne bei Tipico & Co und wann eine Berufsmäßigkeit vorliegt finden sich unter sportwettenvergleich.net/gewinne-versteuern-bet365-und-tipico.

Können Mieter Ausgaben steuerlich absetzen?

Viele Mieter machen sich keine Gedanken darüber, dass sie einen Teil ihrer Ausgaben steuerlich absetzen können. Allgemein geht man wohl davon aus, das anfallende Steuern schon über den Vermieter abgerechnet werden. Die gute Nachricht lautet, dass es dem Finanzamt vollkommen egal ist, wer die Rechnung erhält. Auch wenn der Rechnungsempfänger der Vermieter ist könne Sie die Ausgaben absetzen.

Die absetzbaren Ausgaben beschränken sich allerdings nur auf Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen. Davon lassen sich 20 Prozent von den Arbeitskosten sowie Fahrtkosten absetzen. Materialkosten können leider nicht abgesetzt werden. Wie bei vielen anderen Steuern können auch diese nur dann abgesetzt werden, wenn das Einkommen hoch genug ist, dass man überhaupt Steuern zahlen muss. Von den Arbeitskosten können 20 Prozent, aber nicht mehr als 1.200 Euro angesetzt werden. Von den haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich ebenfalls 20 Prozent von den Steuern absetzen. Hier ist jedoch maximal 4.000 Euro möglich.

Zu beachten ist, dass die Rechnungen bestimmte Angaben enthalten müssen. Dazu gehören die Art der Dienstleistung, Höhe des eigenen Kostenanteils und eine Bestätigung, dass die Zahlungen nicht bar geleistet wurden. Regelmäßige Angaben können im Jahr der Aufwendung abgesetzt werden. Bei einmaligen Aufwendungen muss man auf die Jahresendabrechnung der Nebenkosten warten. Erst dann können Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden.

Über Maria Müller

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