Verfassungsschutz lehnt immer mehr Bootsflüchtlinge ab

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Sicherheitsbehörden legen immer häufiger Einspruch gegen die Aufnahme von Asylsuchenden nach Deutschland ein, die vor Malta oder Italien aus Seenot gerettet wurden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor, über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben) berichten. Demnach hätten die Sicherheitsbehörden in den sechs Monaten von Ende April bis Oktober bei 323 Kontrollen in 47 Fällen Sicherheitsbedenken geltend gemacht, darunter bei Menschen aus dem Sudan, Tschad, Senegal, Ghana, Marokko und Libyen. Die Zahl der Einsprüche habe sich damit vervielfacht. Zum Vergleich: Zwischen März 2018 und April 2019 seien es bei 324 Sicherheitsüberprüfungen gerade zehn Fälle gewesen, in denen die deutschen Behörden Bedenken eingelegt hätten. Die Sicherheitsüberprüfung ist laut Bundesinnenministerium „obligatorisch und eine Voraussetzung für die Zusage der Übernahme zur Durchführung eines Asylverfahrens“. Federführend bei den Sicherheitskontrollen und Befragungen der Flüchtlinge in Malta und Italien ist das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Linkspartei übt scharfe Kritik an den Prüfungen: Nicht nur der Einsatz des Verfassungsschutzes als Inlandsnachrichtendienst in Malta und Italien, sondern auch das „Speichern der Personengrunddaten“ von Asylsuchenden sei „ein krasser Skandal“, sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Zu den Gründen für den hohen Anstieg der Ablehnungen nennt die Bundesregierung keine Details: „Zu den konkreten einzelfallbezogenen Sicherheitsbedenken kann aufgrund des Schutzes der Persönlichkeit der betroffenen Personen keine Angabe gemacht werden“, heißt es in der Antwort des Bundesinnenministeriums. Verfassungsschutz und Polizei prüften, ob ein Verdacht zu Spionage oder Extremismus vorliege, berichten die Zeitungen unter Berufung auf eigene Informationen. Auch die Identität einer Person solle nachverfolgt werden können. Die Bundesregierung begründet den Einsatz des Inlandsgeheimdienstes unter anderem mit der sogenannten Dublin-Verordnung der EU, die die Zuständigkeit von Mitgliedsstaaten für Asylverfahren in Europa regelt. Die Befragungen durch Verfassungsschutz und Polizei fänden demnach in den Aufnahmelagern in Malta und Italien statt und dauerten in der Regel pro Flüchtling drei bis vier Stunden mit Pausen, heißt es in der Antwort weiter. Die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes weisen sich gegenüber den Asylsuchenden laut Innenministerium als „Regierungsmitarbeiter“ aus. Der deutsche Inlandsnachrichtendienst speichere die „Personengrunddaten von befragten Personen, zu denen Sicherheitsbedenken erhoben wurden“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Zudem werde das nationale Asylverfahren „unabhängig von den Sicherheitsbefragungen durchgeführt“. Die Linken-Bundestagsfraktion übt deutliche Kritik an den Sicherheitsüberprüfungen von Flüchtlingen in Malta und Italien durch den deutschen Geheimdienst: „Der Einsatz des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Ausland ist schon systemfremd“, sagte Akbulut den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Der Dienst dürfe „nur in Deutschland tätig werden“ und „nur in ganz bestimmten Ausnahmen“ im Ausland aktiv sein, etwa „wenn die freiheitliche demokratische Grundordnung oder der Bestand oder die Sicherheit des Bundes betroffen sind“, so die Linken-Politikerin weiter. Diese Voraussetzungen seien „bei aus Seenot geretteten Schutzsuchenden jedoch nicht erfüllt“.

Foto: Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz, über dts Nachrichtenagentur

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