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Bundeswehr aktuell: Panzergrenadiere verlegen nach Litauen

Die Bundeswehr zeigt Präsenz an der NATO-Ostgrenze und übt gemeinsam mit der Polizei für die Innere Sicherheit. Dies und vieles mehr zur Bundeswehr lest ihr in unserer neuesten Ausgabe von „Bundeswehr aktuell“.

Was gibt es Neues bei der Bundeswehr? Wir liefern euch eine Zusammenfassung aller wissenswerten Geschehnisse der letzten Woche, die unsere Streitkräfte betreffen.

Deutsche Soldaten zur Abschreckung Russlands

Im Juli des vergangenen Jahres beschlossen die NATO-Mitgliedsstaaten auf ihrem Gipfel in Warschau eine verstärkte Präsenz im Baltikum zur Abschreckung Russlands. Im Rahmen des Programms Enhanced Forward Presence sollen multinationale Gefechtsverbände aller Bündnispartner in Rotationsintervallen von 4 bis 6 Monaten in den baltischen Staaten anwesend sein. Die Battlegroup in Litauen steht unter deutscher Führung und setzt sich hauptsächlich aus deutschen, niederländischen und norwegischen Panzergrenadieren zusammensetzen. Am Donnerstag wurden die Soldaten des Panzergrenadierbattalions 122 aus dem pfälzischen Oberviechtach von ihren Familien und der Bevölkerung an ihrem Heimatstandort verabschiedet. Am Montag geht es dann ins litausiche Rukla, wo sie unter der Leitung von Oberstleutnant Christoph Huber den Kern des deutschen Kontigents stellen. Unterstützt werden sie dabei von Soldatinnen und Soldaten des Versorgungsbataillons 4 aus Roding, dem Panzerpionierbataillon 4 aus Bogen und dem Artilleriebataillon 131 aus Weiden sowie vom Panzerbataillon 104 aus Pfreimd und von Kräften zur sanitätsdienstlichen Unterstützung. Der Verband mit einer Gesamtstärke von 450 Soldaten ist auf den Einsatz im Baltikum durch die Mitnahme der gesamten Ausrüstung inklusive Munition, Marder-Schützenpanzern, Leopard 2-Kampfpanzern, sowie vorheriger Erkundungen des Einsatzortes bestens vorbereitet.

In Oberviechtach verabschieden sich die Soldatinnen und Soldaten des Heeres mit einem Appell. (Quelle: Bundeswehr/Schulz)
In Oberviechtach verabschieden sich die Soldatinnen und Soldaten des Heeres mit einem Appell. (Quelle: Bundeswehr/Schulz)

Zweck des Einsatzes ist die Abschreckung Russlands und im Falle der Bündnisverteidigung die Anwendung des Verzögerungsgefechts, um im Falle einer russichen Invasion den Gegner bis zum Eintreffen weiterer NATO-Truppen zu schwächen. Viele Strategen halten einen Angriff über die Lücke von Suwalki von wahrscheinlich, um so den einzigen Nachschubweg der NATO ins Baltikum abzuschneiden. Große Teile der Bevölkerung in den Staaten des Baltikums fürchten sich vor einer erneuten Besetzung durch Russland, wie bereits im Zweiten Weltkrieg durch die Sowjetunion geschehen. Ob solch eine Abschreckungsstrategie wie zu Zeiten des Kaltes Krieges der richtige Weg zum Erhalt des Friedens ist, bleibt jedoch fraglich.

Die Lücke von Suwałki: Hier könnte theoretisch ein russischer Angriff den einzigen Nachschubweg der NATO ins Baltikum abschneiden

Polizei und Bundeswehr üben gemeinsam

Berichten der „Bild“-Zeitung zufolge hat das Bundesministerium für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein Übungsszenario erarbeitet, bei dem die Kräfte der Polizei erschöpft sind und auf die Unterstützung der Bundeswehr zurückgegriffen wird. Die Entstehung dieses Szenario begründet man mit der Möglichkeit von mehreren, gleichzeitig stattfindenden Terroranschlägen. So geht man bei diesem Planspiel von Bundeswehr und Landespolizeien von zwei Terroranschlägen auf Schulen in Bremen, einem Sprengstoffanschlag auf einen bayerischen Bahnhof, einer Geiselnahme in Bayern, einer Bombenexplosion auf dem Flughafen Düsseldorf und einem Anschlag auf ein Konsulat in Stuttgart aus. Die Übung soll Anfang März stattfinden. Ob der Einsatz der Bundeswehr in solch einem Fall gerechtfertigt sei bleibt unsicher und Teil der aktuellen Debatte um den Einsatz der deutschen Streitkräfte im Inneren. Das Grundgesetz zieht hier schließlich deutliche Grenzen und lässt die Bundeswehr im Inland nur im Rahmen der Amtshilfe, also zum Beispiel bei der Versorgung von Flüchtligen oder bei der Katastrophenhilfe agieren. Ein bewaffneter Einsatz mit polizeilichen Hoheitsrechten ist nur in äußersten Krisensituationen wie dem Verteidigungsfall oder bei einem Inneren Notstand, also bei einer Gefährdung des Fortbestandes der demokratischen Grundordnung oder der Existenz der Bundesrepublik Deutschland gestattet.

Über Andreas Dost

Andreas ist Redakteur und Korrektor bei E4SY. Er ist derzeit 17 Jahre alt und Schüler. Seine Hobbys sind Mountainbiking, Bergsport, Gaming und Fremdsprachen.

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