Reinigungsdienste für Firmengebäude – Welche Aufgaben können ausgelagert werden

Putzhilfe einstellen – Anmelden und Steuern sparen

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Steuerzahler Geld sparen können, wenn sie ihre Putzhilfe schwarz beschäftigen. In vielen Fällen ist es nämlich sogar wesentlich günstiger, wenn die Reinigungshilfe ordnungsgemäß angemeldet wird – darüber hinaus ist es weniger riskant, da bei einem Auffliegen der Schwarzarbeit empfindliche Strafen drohen.

Was bei der Einstellung einer Putzhilfe beziehungsweise der Beauftragung einer Gebäudereinigung * beachtet werden muss, erklärt der folgende Artikel.

Ordnungsgemäße Anmeldung der Putzhilfe ist günstiger

Es mag im ersten Moment verlockend sein, die Putzhilfe für ihre Arbeit einfach in bar zu entlohnen. Allerdings wird den Sozialversicherungsträgern und dem Staat dadurch Schaden zugefügt, da sie auf entsprechende Beiträge und Steuern verzichten müssen.

Natürlich ist es ein wenig aufwendiger, offiziell als Arbeitgeber zu fungieren und Rechnungen zu überprüfen und per Überweisung zu begleichen – allerdings ist es auch durchaus lohnenswert. Diejenigen, die ein legales Beschäftigungsverhältnis für ihre Putzhilfe wählen, sparen unter dem Strich nämlich häufig.

Ein Teil der Ausgaben für die Reinigungshilfe kann von den Steuern abgesetzt werden. Außerdem besteht so ein Schutz vor unvorhergesehenen Kosten, denn die Schwarzarbeit kann teure Folgen nach sich ziehen.

Strafen und Bußgelder bei Schwarzarbeit

Oft wiegen sich Privatleute in Sicherheit, wenn sie ihre Haushaltshilfe illegal beschäftigen, denn in die Wohnung dürfen die Steuerfahnder schließlich nicht ohne weiteres kommen. Dennoch ist es möglich, dass das illegale Beschäftigungsverhältnis eines Tages ans Licht kommt. In diesem Fall drohen empfindliche Strafen, Bußgelder oder auch Nachzahlungen.

Wird ein Minijob nicht ordnungsgemäß angemeldet, wird dafür eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro fällig. Wenn das Putzen durch einen Ausländer ausgeführt wurde, der keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis in Deutschland besitzt, sind die Folgen noch schwerwiegender. Werden von der Haushaltshilfe Dinge entwendet, würde eine offizielle Strafanzeige dazu führen, dass sich der Arbeitgeber selbst in Probleme bringt.

Auch, wenn sich die illegale Putzhilfe auf dem Arbeitsweg oder während der Ausführung ihrer Tätigkeit verletzt, kann dies unangenehme Folgen nach sich ziehen. In diesem Fall wird nämlich die gesetzliche Unfallversicherung tätig, die sich die entstandenen Kosten, beispielsweis für eine ärztliche Untersuchung, von dem Auftraggeber erstatten lassen kann. Dann müssen die Beträge zum einen nachgezahlt werden, zum anderen sind hohe Geldbußen zu befürchten.

Rechnungen immer überweisen

Es ist gar nicht schwer, hinsichtlich der eigenen Putzhilfe legal zu handeln. Hat die Reinigungskraft ein eigenes Gewerbe angemeldet, stellt diese eine entsprechende Rechnung für ihre Tätigkeit aus. Ratsam ist es dabei, dass der Auftraggeber überprüft, ob die Rechnung korrekt ausgestellt ist.

Beläuft sich die Rechnung auf einen Betrag von weniger als 150 Euro, reicht es aus, wenn auf dieser die Art und der Umfang der Leistung, Name und Anschrift des Gewerbetreibenden, das Rechnungsdatum, der Betrag, die Mehrwertsteuer inklusive dem Mehrwertsteuersatz oder ein Hinweis auf eine eventuelle Steuerbefreiung, enthalten ist.

Ist der Betrag der Rechnung höher als 150 Euro, müssen auch die laufende Rechnungsnummer und die Umsatzsteueridentifikations- oder Steuernummer auf der Rechnung zu finden sein. Es reicht also nicht aus, sich nur eine einfache Quittung aushändigen zu lassen.

Ebenfalls sollte die Rechnung nicht durch Barzahlung beglichen werden – zumindest dann nicht, wenn die Kosten für die selbstständige Putzhilfe später steuermindernd berücksichtigt werden sollen.

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