Die Staatsaffäre Affäre Boehmermann Unterstützung durch das ZDF

Die Staatsaffäre Böhmermann: Unterstützung durch das ZDF

Nachdem Jan Böhmermann sein Schmähgedicht in seiner NEO-Royale-Show vortrug, erntete er viel Gelächter, aber auch die Anklage des türkischen Präsidenten Erdoğans selbst, welcher, auf Grunde der in dem Gedicht erwähnten Beleidigungen, einen Strafantrag gegen den Satiriker stellte. Nun stellt sich das ZDF auf seine Seite, der Sender hält das Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten für rechtlich zulässig. Der Satiriker lehnt es ab, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Im juristischen Streit stärkte das ZDF nun die Position von Jan Böhmermann, welcher mit seiner „Schmähkritik“ den türkischen Präsidenten Recep Erdoğan kritisierte, allerdings betonte er vor dem Vortrag, das dies die Art Satire sei, welche so nicht zu Stande kommen solle. Auf der Grundlage eines Gutachtens vertritt der Sender den Standpunkt, dass das Gedicht „rechtlich zulässig war und daher die Grenzen zur Strafbarkeit nicht überschritten worden sind“. In seiner Begründung verweist das ZDF darauf, dass es sich um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse handle. Somit sei auch der Einsatz „grober Stilmittel“ gerechtfertigt.

Es liege im Wesen der Satire, durch gezielte Überzeichnungen, die auch darauf angelegt seien, Emotionen und Reaktionen beim Publikum auszulösen, auf ein Thema aufmerksam zu machen und Kritik zu üben. Das Gedicht ist nach Ansicht des ZDF nicht nur Satire, sondern auch der Versuch, „die Rezeption solcher satirischer Stilmittel in der digitalen Medienöffentlichkeit zu thematisieren“. Form und Inhalt des satirischen Beitrags zielten nicht auf eine Ehrverletzung des türkischen Staatspräsidenten, sondern bezweckten die kritische Auseinandersetzung mit dem Thema.

ZDF-Redakteursausschuss schaltet sich ein

Innerhalb des ZDF war zuletzt der Widerstand gegen die Löschung des Gedichts aus der Mediathek gewachsen. „Wir würden es begrüßen, wenn die ‚Schmähkritik‘ vom Giftschrank wieder in die Mediathek gestellt wird. Als Dokument der Zeitgeschichte“, schreibt der Redakteursausschuss des Senders in einem Brief an alle Mitarbeiter. Politiker würden auch in anderen ZDF-Formaten hart angegangen. Damit müssten Personen der Zeitgeschichte aber leben. Insgesamt sehen die Autoren des Briefes das Gedicht als einen Erfolg an. „Eine ZDF-Sendung bewegt Regierungschefs und ersetzt ein juristisches Proseminar. Programmauftrag erfüllt.“ Das ZDF lehnte es bislang ab, den Beitrag wieder online zu stellen. „Es ist das gute Recht des Redakteursausschusses, diese Meinung zu vertreten“, teilte der Sender mit. Das ZDF bleibe aber bei seiner Entscheidung, „weil die Passage nicht den Qualitätsansprüchen und Regularien des ZDF entspricht“.

Böhmermann lehnt Unterlassungserklärung ab

In der Auseinandersetzung hatte sich Böhmermann zuletzt geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die entsprechende Forderung von Erdoğans Anwalt lehnte Böhmermanns Rechtsbeistand Christian Schertz ab, wie die Süddeutsche Zeitung und der Spiegel berichteten. Die Forderung war mit einer zeitlichen Frist bis Mittwoch, 0.00 Uhr verbunden.

„Es ist hierbei offensichtlich übersehen worden, dass das Gedicht nicht solitär verbreitet wurde, sondern in einer Gesamtdarstellung, über das, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht“, begründet Schertz demnach die Weigerung in einem Schreiben an seinen Anwaltskollegen. Mit der zivilrechtlichen Unterlassungserklärung wollte Erdoğan erreichen, dass Böhmermann das Gedicht nicht wiederholen oder erneut verbreiten darf. Erdoğan hatte wegen des Gedichts einen Stranfantrag wegen Beleidigung gegen Böhmermann gestellt. Die Bundesregierung muss das Strafbegehren jetzt prüfen. Böhmermann hatte das Gedicht, in dem Erdoğan verunglimpft wird, in seiner ZDF-Sendung Neo Magazin Royale vorgetragen. Ermittelt wird wegen des Verdachts des Verstoßes gegen Paragraph 103 des Bundesgesetzbuches. Danach macht sich derjenige strafbar, der ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt. Die Beleidigung kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden.

Einen Kommentar zur Böhmermann Affäre hindet ihr hier.

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Ein Kommentar

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