Die Bundestagswahl: Wie werde ich Wahlhelfer?

Auch bei der diesjährigen Bundestagswahl sind wieder zahlreiche Wahlhelfer gefragt. Doch was machen Wahlhelfer eigentlich und wie wird man einer von ihnen?

Vor jeder anstehenden Wahl in der Bundesrepublik Deutschland suchen die Gemeinden nach Wahlhelfern, denn ohne sie geht gar nichts. Ihre Aufgabe ist es, eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen zu gewährleisten. Wer der Demokratie einen Dienst erweisen möchte, kann sich im Vorfeld der Wahlen bei der zuständigen Behörde der jeweiligen Gemeinde melden. Denn wenn sich nicht genügend Freiwillige melden, kann rein theoretisch jeder Wahlberechtigte zu dieser staatsbürgerlichen Pflicht herangezogen werden und nur wer einen triftigen Ablehnungsgrund, wie zum Beispiel die Sorge für minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige, eigene Krankheit, zwingende berufliche Verhinderung oder die Vollendung des 65. Lebensjahres, vorzuweisen hat, kann sich dem entziehen. In der Realität werden bei einem akuten Mangel an Freiwilligen aber im Normalfall Bedienstete des öffentlichen Dienstes für diese Aufgabe verpflichtet, die dann im Gegenzug meist eine Freistellung vom Dienst erhalten.

Aufgaben der Wahlhelfer

Wer kein Wahlvorsteher oder dessen Stellvertreter ist, sondern dem Wahlvorstand lediglich als Beisitzer bei der Erfüllung seiner Aufgaben hilft, muss nicht schon im Vorfeld an einer Schulung teilnehmen, sondern erst am Wahltag erscheinen. Eine Einweisung erfolgt dann vor Ort. Das Aufgabenspektrum ist vielfältig und reicht von der Verteilung von Wahlzetteln bis zur Beaufsichtigung der Wahlurne. Da die Wahllokale den ganzen Tag geöffnet haben, werden die Wahlhelfer meistens auf 2 Schichten verteilt. Im Anschluss an die Schließung der Wahllokale finden sich alle Wahlhelfer wieder dort ein und beginnen mit der Auszählung der Stimmen. Die Zahlen werden dann nach mehrfacher Prüfung an den Landes- und letztendlich an den Bundeswahlleiter weitergeleitet, der das Endergebnis dann gesammelt veröffentlicht. Nach getanem Dienst erhalten alle Wahlhelfer ein „Erfrischungsgeld“, dessen Höhe die Gemeinden bestimmen, welches aber mindestens 21 Euro beträgt.

Wahlhelfer sind sehr wichtig für demokratische Wahlen, eine der Säulen unserer Demokratie. Ohne ihren Einsatz kann nicht sichergestellt werden, dass jeder frei und geheim wählen kann, wer ihn politisch vertreten soll. Wer ebenfalls von der Wichtigkeit dieser Aufgabe überzeugt ist, sollte sich für die kommende Bundestagswahl am 24. September 2017 als Wahlhelfer melden.

Über Andreas Dost

Andreas ist Redakteur und Korrektor bei E4SY. Er ist derzeit 17 Jahre alt und Schüler. Seine Hobbys sind Mountainbiking, Bergsport, Gaming und Fremdsprachen.

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