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Die Bundestagswahl: Wie funktioniert unser Wahlsystem?

Am 24. September ist es mal wieder soweit: Zum 19. Mal findet die Wahl des Deutschen Bundestages statt. Wie bei jeder Wahl sind auch dieses Mal zahlreiche Erstwähler zum Urnengang aufgerufen. Doch wie funktioniert unser Wahlsystem eigentlich genau?

Arikelbildquelle: Jürgen Matern, Reichstag building Berlin view from west before sunset, CC BY-SA 3.0

Die Wahl des Deutschen Bundestages stellt in unserem demokratischen System eines der wichtigsten Elemente der politischen Willensbildung dar. Sofern sich die Wahlperiode nicht durch eine Auflösung des Bundestages oder im Verteidigungsfall verkürzt bzw. verlängert, findet diese Wahl alle 4 Jahre statt. Wer auf sein Wahlrecht aus mangelndem Interesse an Politik verzichtet, verzichtet damit auf sein Recht an politischer Teilhabe, dem wichtigsten Gut einer Demokratie. Vielen Wahlberechtigten, vor allem Erstwählern, mangelt es jedoch schlicht und ergreifend an Wissen um den Ablauf der Wahl. Dieser Artikel soll als Erklärungsansatz dienen und etwaige Fragen zur Bundestagswahl klären.

Wer darf wählen?

In unserem Grundgesetz (Art. 38, Abs. 1, Satz 1) ist festgelegt, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ gewählt werden. Die Allgemeinheit der Wahl garantiert jedem Staatsbürger, der die Volljährigkeit erreicht hat, ein aktives und passives Wahlrecht, also das Recht zu wählen und gewählt zu werden, unabhängig von seiner Herkunft, seiner politischen oder religiösen Weltanschauung und seinem Geschlecht. Das Frauenwahlrecht existiert in Deutschland seit 1918. Des Weiteren bedeutet die Unmittelbarkeit der Wahl, dass die Volksvertreter durch das Volk selbst und nicht über Wahlmänner, wie bei der Wahl des Bundespräsidenten oder des US-amerikanischen Präsidenten, gewählt werden. Die Wahl ist insofern frei, dass der Bürger frei in seinem Prozess der Meinungsbildung ist und, im Gegensatz zu den bestehenden Regelungen in anderen Staaten, entscheiden darf, ob er überhaupt zur Wahl geht. Die Gleichheit der Wahl spiegelt sich wider in der Unabhängigkeit des Wertes einer Stimme von Besitz, Einkommen, Steuerleistung, Bildung, Religion, Rasse, Geschlecht und politischer Einstellung. Dies beinhaltet auch eine gerechte Festlegung der Wahlkreise, welche zum Beispiel im Deutschen Kaiserreich nicht gegeben war und somit lange Zeit eine Benachteiligung der SPD zur Folge hatte. Das Wahlgeheimnis dient der Wahrung der Entscheidungsfreiheit, sodass dem Wähler keine Konsequenzen aufgrund seiner abgegebenen Stimme drohen.

Doch auch wer volljährig ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, kann vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Gründe hierfür können die dauerhafte Betreuung durch einen Betreuer in allen Lebensbereichen, die strafgerichtliche Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder der Ausschluss durch einen Richterspruch bei bestimmten politischen Straftaten, wie Hochverrat oder Wahlfälschung, sein. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert zudem für fünf Jahre das passive Wahlrecht.

Wie wird gewählt?

Nachdem ein Termin für die Wahl festgelegt wurde, welche frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden muss, erhalten alle wahlberechtigten Personen rechtzeitig eine Wahlbenachrichtigung, welche sie zur Stimmabgabe in einem Wahllokal ihres Wahlbezirkes zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass (als Identitätsnachweis) mitbringen sollten. Die Wahl der Mitglieder des Bundestages erfolgt nach dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl. Im Klartext heißt das, dass man eine Erst- und eine Zweitstimme besitzt. Mit der Erststimme wählt man den Direktkandidaten, also den Bewerber um ein Direktmandat, seines Wahlkreises. Dieser gehört im Normalfall einer Partei an, kann aber auch unabhängig sein und zieht automatisch in den Bundestag ein, sofern er die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis auf sich vereinigen kann. Insgesamt bestehen derzeit 299 Wahlkreise und somit auch die gleiche Anzahl an Direktmandaten. Die Zweitstimme hingegen gilt einer Partei, die ihre Kandidaten über eine Landesliste festlegt. Sie ist maßgeblich für die Sitzverteilung der Proporzmandate (Zweitstimmenmandate) nach dem sogenannten Sainte-Laguë-Verfahren. Diese werden zunächst getrennt nach Ländern verteilt. Die 598 Sitze werden also proportional zur Einwohnerzahl der Länder verteilt und die errechnete Mandatsanzahl je Land wird dann proportional auf die Parteien nach ihrem Anteil an Zweitstimmen verteilt.

Eine Partei erhält sogenannte Überhangmandate, wenn sie in den Wahlkreisen eines Landes mehr Mandate erhält, als ihr von ihrem Anteil an Zweitstimmen eigentlich zustehen würden. Die Differenz zwischen Direkt- und Proporzmandaten wird dann in Form von Überhangmandaten angerechnet. Um diese wiederum auszugleichen, erhalten Parteien, die keine Überhangmandate erhalten haben, Ausgleichsmandate. Die Anzahl der Sitze im Bundestag entspricht dann in etwa dem errungenen Stimmenanteil der jeweiligen Partei bei der Verhältniswahl. Grundvoraussetzung für den Einzug einer Partei in den Bundestag ist jedoch die Überwindung der Sperrklausel. Hierbei gilt, dass eine Partei entweder die Fünfprozenthürde überwindet, indem sie bundesweit mindestens 5% der Zweitstimmen erhält, oder aber, dass sie die Grundmandatsklausel überwindet, indem sie  in 3 Wahlkreisen ein Direktmandat gewinnt. In letzterem Fall erhält die Partei Proporzmandate entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil, auch wenn sie die Fünfprozenthürde nicht überschritten hat. Wer jedoch keine der beiden Klauseln überwindet, wird bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt. Die Stimmen gehen also verloren. Bei der Bundestagswahl 2013 betrug dieser unberücksichtigte Anteil der Stimmen 15,69%. Die Sperrklausel soll eine Zersplitterung des Parlaments und damit eine mögliche Unregierbarkeit verhindern, wie es in der Weimarer Republik oftmals der Fall war. Hier waren bis zu 17 Parteien im Reichstag vertreten.

Nach der Bundestagswahl

Nach Schließung der Wahllokale werden alle Stimmen von ehrenamtlichen Wahlhelfern ausgezählt. Das Endergebnis wird dann vom Bundeswahlleiter bekanntgegeben. Sofern nach der Verteilung der Sitze keine Partei die absolute Mehrheit auf sich vereinen kann und keine Partei eine Minderheitenregierung wagen möchte, beginnen die Koalitionsverhandlungen. Einigen sich zwei oder mehr Parteien auf die Bildung einer Koalition, werden die politischen Ziele dieser Zusammenarbeit und die Aufteilung der Ministerposten im Bundeskabinett in einem Koalitionsvertrag festgelegt.

Der Bundestag, welcher spätestens 30 Tage nach der Wahl zusammentritt, wählt dann auf Vorschlag des Bundespräsidenten den Bundeskanzler. Dieser wiederum bestimmt die Bundesminister. Erhält keiner der, vom Bundespräsidenten vorgeschlagenen Kandidaten die absolute Mehrheit, schlagen die Bundestagsabgeordneten Kandidaten vor, welche sich wiederum der Wahl stellen und ebenfalls die absolute Mehrheit erreichen müssen. Wenn dies wieder keiner der Kandidaten schafft, stimmt der Bundestag in einer 3. Wahlphase erneut über alle Kandidaten ab. Wenn nun immer noch kein Kandidat die absolute Mehrheit auf sich vereinigen kann, ernennt der Bundespräsident entweder den Kandidaten mit der relativen Mehrheit zum Bundeskanzler oder er lässt Neuwahlen ausrufen. Bisher kam es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland aber nicht dazu, dass eine zweite oder dritte Wahlphase vonnöten war.

Nach diesem Artikel hat hoffentlich jeder verstanden, wie unser Wahlsystem funktioniert und kann bei der kommenden Bundestagswahl sein Kreuz an der richtigen Stelle machen. Denn wer nicht wählen geht, muss die akzeptieren, die von anderen gewählt werden und darf sich hinterher auch nicht beschweren.

Ich hoffe, wir konnten dir helfen deine Meinung zu bilden, hier kommst zu zurück zur Bundestagswahl 2017 Startseite.

Über Andreas Dost

Andreas ist Redakteur und Korrektor bei E4SY. Er ist derzeit 17 Jahre alt und Schüler. Seine Hobbys sind Mountainbiking, Bergsport, Gaming und Fremdsprachen.

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